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Wir stellen euch hier wichtige Materialien zum Thema Fortbildungsregelungen nach § 53/54 BBiG und § 42a HWO zur Verfügung.
Der Hauptausschuss des BIBB hat einer neuen bundeseinheitlichen Aufstiegsfortbildung für das Handwerk zugestimmt: Geprüfte/r Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung. Diese Aufstiegsfortbildung muss spätestens bis 2015 in allen Handwerkskammern umgesetzt werden, sie löst die bestehenden sogenannten Kammerregelungen ab. Bitte achtet im BBA darauf, dass die Lehrgänge fristgerecht umgestellt und die Prüferinnen und Prüfer rechtzeitig für die neue bundeseinheitliche Regelung qualifiziert werden.