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Hauptausschuss im Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB)
§ 92 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung ist das Beratungsorgan der Bundesregierung zu Fragen der Berufsbildung.
Ausgewählte zentrale Aufgaben
Der Hauptausschuss:
Dem BIBB-Hauptausschuss gehören je acht Beauftragte der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Länder sowie 5 Beauftragte des Bundes an. Die Arbeitnehmerbeauftragten werden auf Vorschlag der auf Bundesebene bestehenden Gewerkschaften benannt. Die Berufungsperiode umfasst in der Regel vier Jahre.