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Bereits seit längerem überarbeitete eine Arbeitsgruppe des BiBB die BiBB-Empfehlung 119 zur „Regelung von Prüfungsanforderungen in Ausbildungsordnungen“. Der überarbeitete Entwurf fand auf der letzten Sitzung des Hauptausschusses keine Mehrheit. Die Arbeitnehmerseite stimmte geschlossen dagegen. Die Empfehlung ist zu dogmatisch und wird den Anforderungen für die Verordnungsarbeit moderner Ausbildungsberufe nicht gerecht. Die Arbeitgeber wollten die Empfehlung trotzdem als verbindlichen Rahmen beschließen. Die Arbeitnehmerseite hat betont, dass eine Empfehlung eine Hilfe für die Sachverständigen ist. Die Sachverständigen müssen dann abwägen, ob die Empfehlung im Ordnungsverfahren angewandt werden kann oder ob es wichtige Gründe gibt davon abzuweichen.