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Vorrangige Ziele der Mitarbeit der DGB-Arbeitnehmerbeauftragten in den Fachausschüssen der PAL sind, bundesweite Standards für Prüfungen zu setzen und eine hohe Qualität in Prüfungen zu sichern.
Gegenwärtig sind ca. 350 DGB-Arbeitnehmerbeauftragte in den paritätisch besetzten PAL-Fachausschüssen tätig. Die Arbeitnehmerbeauftragten werden zur Berufung für ihre Tätigkeit in den PAL-Fachausschüssen in Abstimmung mit den jeweils fachlich zuständigen Mitgliedsgewerkschaften vom DGB Bundesvorstand der PAL benannt.
Für mehr als 140 gewerblich-technische Berufe und Fachrichtungen erstellen sie qualitativ hochwertige und an der betrieblichen Praxis orientierte Prüfungsaufgaben und Lehrmittel.
Durch die Neuordnung umfangreicher Ausbildungsbereiche haben sich Berufsbilder grundsätzlich verändert. Prüfungsinhalte und Prüfungsmethoden müssen entsprechend der neuen, gesetzlich verankerten Anforderungen zur Gestaltung von Abschlussprüfungen formuliert werden.
Die Neuentwicklung von Prüfungsinhalten für die Durchführung der Prüfungen nach den neuen Ausbildungsordnungen und die Umsetzung neuer Prüfungsmethoden erfordern eine gewerkschaftspolitische Interessenvertretung. Diese paritätische Mitwirkung und Mitgestaltung wird durch die DGB-Arbeitnehmerbeauftragten in den Aufgabenerstellungsausschüsse geleistet.
Im Vordergrund stehen dabei:
Grundlage der Mitarbeit der ArbeitnehmerInnen in den PAL-Fachausschüssen ist die Vereinbarung zwischen der Industrie- und Handelkammer Region Stuttgart (IHK) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) über die Zusammenarbeit bei der PAL. (siehe Material)
Die Arbeitnehmerbeauftragten werden zur Berufung für ihre Tätigkeit in den PAL-Fachausschüssen in Abstimmung mit den jeweils fachlich zuständigen Mitgliedsgewerkschaften vom DGB Bundesvorstand der PAL benannt.
Die Einrichtung eines PAL-Hauptausschusses wurde im Rahmen des Vertrages vom 21.03.1994 zur Zusammenarbeit zwischen DGB, IHK Region Stuttgart und DIHT vereinbart.
Der PAL-Hauptausschuss ist paritätisch besetzt mit je 6 Ordentlichen Mitgliedern der Arbeitnehmerseite (DGB und Mitgliedsgewerkschaften) und Arbeitgeberseite sowie deren Stellvertreter.
Aufgabe des PAL-Hauptausschusses ist, den PAL-Fachausschüssen zu folgenden Schwerpunkten Empfehlungen zu geben: