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Diese Internetpräsenz richtet sich vorangig an die DGB-Arbeitnehmerbeauftragten in den Ausschüssen der Beruflichen Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung.
Entsprechend dem Berufsbildungsgesetz und daran angelehnter Vereinbarungen ist die gleichberechtigte Mitarbeit von Arbeitnehmerbeauftragten in:
gesetzlich vorgesehen.