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Die überarbeitete Empfehlung für die „Regelung von Prüfungsanforderungen in Ausbildungs-ordnungen“ fand im Hauptausschuss keine Mehrheit. Die Arbeitnehmerseite stimmte geschlossen dagegen. Die Empfehlung sei zu dogmatisch und würde den Anforderungen für die Verordnungsarbeit moderner Ausbildungsberufe nicht gerecht.
Die Arbeitgeber wollten die Empfehlung trotzdem als verbindlichen Rahmen beschließen. Die Arbeitnehmerseite hat betont, dass eine Empfehlung eine Hilfe für die Sachverständigen ist. Die Sachverständigen müssen dann abwägen, ob die Empfehlung im Ordnungsverfahren angewandt werden kann oder ob es wichtige Gründe gibt davon abzuweichen.