Springe direkt zu:Hauptinhalt Suchformular Anmeldung Bereichsnavigation Hauptnavigation Service und Links Servicenavigation
Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) stellt nach § 97 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 fest, der in Einnahmen und Ausgaben mit 30.073.000 Euro abschließt. Dies geschah gegen die Stimmen der Arbeitnehmerbank.
Thomas Giessler (DGB) kritisierte, dass durch die massiven Einsparungen beim Stammpersonal die Qualität der grundsätzlichen Aufgaben des BIBBs in Zukunft stark gefährdet würde.
Hierbei handelt es sich insbesondere um
Giessler erinnerte daran, dass die Bundesregierung bei Bildung und Forschung nicht sparen wolle. Bildungsministerin Schavan habe die duale Berufsbildung als „Flaggschiff“ und das BIBB als „Kompetenzzentrum“ bezeichnet. Deshalb müsse das BIBB mit diesem Alleinstellungsmerkmal auch finanziell gestärkt werden.
Das Flaggschiff müsse einen guten Motor und qualifizierte Matrosinnen und Matrosen haben. Es müsse entsprechend ausgerüstet sein und könne nicht mit Lumpen segeln. Wenn man eine qualifizierte Forschungs- und Ordnungsarbeit und eine geregelte Berufsbildung haben wolle, dann sollten auch die notwendigen Gelder bereitgestellt werden, so Giessler.