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Im Bereich Farbe, steht im Moment keine Musterausbildungsregelung an. Ein Gespräch der Gewerkschaft IG BAU mit dem Handwerk hat ergeben, dass die erste Stufe der Ausbildung, also der Bauten- und Objektbeschichter, als geeigneter Beruf angesehen werde, in dem auch behinderte Menschen ggf. mit Verlängerung der Ausbildungsdauer ausgebildet werden könnten. Das BBiG und die BIBB Hauptausschussempfehlungen (HA-Empfehlung 129 Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit/ Teilzeitberufsausbildung) bieten hierzu die Möglichkeit. Wichtig ist es aber, dass auch die Schule entsprechend an die Ausbildungszeit angepasst werde. Die Sozialpartner appellieren an die Länder, die Beschulung, insoweit sie den Schulgesetzen der Länder untersteht, im Bedarfsfall an die individuelle Verlängerung der Ausbildungszeit anzupassen.
Die BBAs der zuständigen Stellen werden aufgerufen, zu überprüfen in wie weit in ihrer Kammer eine Behindertenregelung zum Bereich Farbe besteht und diese entsprechend aufzuheben.
Für die Ausbildung von Menschen mit Behinderung als Bauten- und Objektbeschichter sollen die gleichen Qualitätskriterien angelegt werden wie in der Hauptausschussempfehlung zur Ausbildung behinderter Menschen vom Dezember 2009. Dies sollte Grundvoraussetzung für eine finanzielle Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit sein. Darüber hinaus soll bei einer Verlängerung auf 3 Jahre auch der Berufsschulunterricht auf 3 Jahre angepasst werden.
Um das Ganze umzusetzen, ist keine Verordnung nach § 66 BBIG bzw. § 42 HWO notwendig. Mit der oben beschriebenen Weise würden auch die Menschen mit Behinderung einen regulären Abschlussbekommen. Dies würde auch dem Gedanken der Inklusion eher gerecht werden.
Zum Download: Gemeinsame Erklärung der Sozialpartner zur Ausbildung von Menschen mit Behinderung im Maler- und Lackiererhandwerk (pdf)
Ansprechpartner/innen:
Kerstin Zimmer (IG BAU),
Thomas Giessler
DGB Bundesvorstand
Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
Tel.: +49 30 24060-310
Fax: +49 30 24060-410
thomas.giessler@dgb.de